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   OLG München, 12.10.2004 - 9 U 2662/04   

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https://dejure.org/2004,6022
OLG München, 12.10.2004 - 9 U 2662/04 (https://dejure.org/2004,6022)
OLG München, Entscheidung vom 12.10.2004 - 9 U 2662/04 (https://dejure.org/2004,6022)
OLG München, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - 9 U 2662/04 (https://dejure.org/2004,6022)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Restwerklohnforderungen gegen eine insolvente Baugesellschaft; Einstufung der Beachtlichkeit von gerügten Mängeln der Leistung; Unbestimmtheit einer Forderungsabtretung durch einen Konkursverwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 428 § 823 Abs. 2; GSB § 1 § 5
    Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach dem Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zweckentfremdung von Baugeld: Wie hoch ist der Schaden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zweckentfremdung von Baugeld: Wie hoch ist der Schaden? (IBR 2005, 257)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 390
  • BauR 2005, 1218 (Ls.)
  • BauR 2005, 884
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

    Auszug aus OLG München, 12.10.2004 - 9 U 2662/04
    Die Vermutung, dass das Schmiergeld in die Preisbildung eingeflossen und der Auftraggeber dadurch geschädigt sei, ist unzulässig (BGH, NJW 2002, 1643 und OLG München, NJW-RR 2002, 886 ).
  • OLG München, 19.02.2002 - 9 U 3318/01

    Rechtsfolgen der Auftragserlangung durch Submissionsbetrug; Höhe des

    Auszug aus OLG München, 12.10.2004 - 9 U 2662/04
    Die Vermutung, dass das Schmiergeld in die Preisbildung eingeflossen und der Auftraggeber dadurch geschädigt sei, ist unzulässig (BGH, NJW 2002, 1643 und OLG München, NJW-RR 2002, 886 ).
  • OLG München, 17.12.2002 - 9 U 4269/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs gegenüber einem

    Auszug aus OLG München, 12.10.2004 - 9 U 2662/04
    Anders als im Fall des OLG Stuttgart kann ihr insoweit kein Schaden durch die Baugeldentfremdung bzw. durch die unterlassene Baubuchführung entstanden sein, zumal es sich im vorliegenden Fall nicht um "Aufrechnung", sondern um "Verrechnung" handeln dürfte (OLG München, BauR 2003, 421 und NJW-RR 2003, 863 m.w.N.).
  • OLG München, 02.10.2001 - 9 U 3105/01

    GSB: Baugeldentfremdung durch Geschäftsführer des Generalunternehmers

    Auszug aus OLG München, 12.10.2004 - 9 U 2662/04
    Einen Teil der behaupteten Restwerklohnforderung in Höhe von 100.000 DM aus dem Bauvorhaben ... hatte die Klägerin bereits gegen den Beklagten persönlich nach §§ 823 Abs. 2 BGB , 1, 5 GSB mit Erfolg eingeklagt (OLG München, BauR 2002, 1107).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2003 - 22 U 129/02

    Unterliegt der Baubetreuer der Baugeldverwendungspflicht?

    Auszug aus OLG München, 12.10.2004 - 9 U 2662/04
    d) Zur Frage einer nachträglichen Änderung der Zweckbestimmung eines Baudarlehens durch Ausführung von anderen Zwecken dienenden Überweisungen wird auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 7.3.2003 (22 U 129/02) verwiesen.
  • OLG München, 16.07.2002 - 9 U 1813/02
    Auszug aus OLG München, 12.10.2004 - 9 U 2662/04
    Anders als im Fall des OLG Stuttgart kann ihr insoweit kein Schaden durch die Baugeldentfremdung bzw. durch die unterlassene Baubuchführung entstanden sein, zumal es sich im vorliegenden Fall nicht um "Aufrechnung", sondern um "Verrechnung" handeln dürfte (OLG München, BauR 2003, 421 und NJW-RR 2003, 863 m.w.N.).
  • OLG München, 14.11.2000 - 9 U 4279/97
    Auszug aus OLG München, 12.10.2004 - 9 U 2662/04
    Soll durch die ausgesprochene Klageabweisung im Übrigen dem Konkursverwalter etwa mangels Aktivlegitimation und wegen entgegenstehender Rechtskraft verwehrt sein, einen auf § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB gestützten Anspruch der Gemeinschuldnerin gegen den Beklagten einzuklagen, der auf eine unzulässige Überführung von Gesellschaftsmitteln in Privatvermögen nach Eintritt der Krise zurückgeht (vgl. Sachverhalt aus OLG München, NZG 2001, 412)?.
  • LG Landshut, 22.01.2021 - 23 O 2723/15

    Schadensersatz wegen zweckwidrig verwendetem Baugeld

    Das OLG München hat in zwei Entscheidungen (02.10.2001, 9 U 3105/01 und 12.10.2004, 9 U 2662/04) entschieden, dass weder ein Urteil über die Höhe des Werklohnes für den Geschädigten noch eine Feststellung zur Insolvenztabelle im Verhältnis zum Schädiger rechtliche Wirkung entfalten.

    Dort heißt es - gestützt auf ein Urteil des OLG München vom 12.10.2014, 9 U 2662/04, NJW-RR 2005, 390 und diverse Stimmen aus der Literatur - der Werkunternehmer sei nicht geschädigt, soweit sein Werk nicht mangelfrei sei, denn der Schadensersatzanspruch könne nicht höher sein als der "Wert der tatsächlich erbrachten Werkleistung.".

    Das OLG München (NJW-RR 2005, 390) hingegen führt in der genannten Entscheidung dazu aus:.

  • LG München I, 22.10.2009 - 2 O 14141/07

    Verwendung von Baugeld

    Zum Schaden gehört nicht nur der im Verfahren 24 O 16242/02 rechtskräftig festgestellte Werklohnanspruch des Klägers, sondern auch die ihm zu erstattenden Kosten der Rechtsverfolgung (so auch Urteil des OLG München vom 12.Oktober 2004, Az. 9 U 2662/04, Rz 20 und 21).
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